Dieses Jahr ist es wieder Zeit den Vorstand zu wählen, was wir auf der nächsten Mitgliederversammlung tun wollen. Weißt Du jemanden, der sich hier engagieren möchte, oder möchtest du selbst im Vorstand von achorde e.V. mitarbeiten? Dann schicke Deinen Vorschlag mit diesem Formular an achorde:

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Mein Vorschlag:

Hier noch der Auszug aus der Satzung zu den Aufgaben der Vorstandsmitglieder, damit niemand die Katze im Sack kauft

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens 0 und höchstens 5 Beisitzern. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, die Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist jedoch auf das Vereinsvermögen beschränkt.
  3. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die Zeichnung durch ein Mitglied des Vorstandes.
  4. Eine Vorstandssitzung findet statt, wenn mindestens ein Mitglied des Vorstandes unter Angabe von Gründen sie verlangt. Sie tagt so oft es erforderlich ist. Zur Vorstandssitzung wird vom Vereinsvorsitzenden mindestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen. Als Beginn der Frist gilt das Abgabedatum der Einladung auf der Post.
  5. Beschlüsse des Vorstandes bedürfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
  6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der verbleibende Vorstand berechtigt, bei weniger als drei verbleibenden Vorstandsmitgliedern verpflichtet, für die Zeit bis zu nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitgliedzu benennen, welches das Amt kommissarisch weiterführt (Recht auf Selbstergänzung). Die Amtszeit der von der Mitgliederversammlung nachgewählten Vorstandsmitglieder dauert bis zur nächsten regulären Vorstandswahl.
  7. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
  8. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Sie bleiben bis zu Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

Wenn du jemand anderes als dich selbst vorschlagen möchtest, sprich bitte vorher mit derjenigen/demjenigen ob es OK ist.

DatenschutzerklärungImpressum – 19. Juni 2014 20:19 rme